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Finanzlexikon: marke

marke

Der Begriff Marke (v. französ.: marque Kennzeichen) bezeichnet kurz

1. Erkennungsmarken
2. Dienstmarken
3. Personenmarken
4. Lebensmittelmarken
5. Briefmarken
6. einen rechtlich geschützten Namen für ein bestimmtes Produkt (einen so genannten Markenartikel) oder eine bestimmte Dienstleistung, siehe Marke (gewerblicher Rechtsschutz)
7. eine an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten Zweck angebrachtes Zeichen, siehe Markierung
8. eine Ortschaft in Sachsen-Anhalt, siehe Marke (Sachsen-Anhalt)

Definition des Terminus "Marke"

In der Literatur und im täglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe "Warenzeichen", "Marke" und "Markenartikel" häufig synonym verwendet. Dennoch weisen die Begriffe einige Unterschiede auf.

Der Begriff Warenzeichen ist ein vom Gesetzgeber geprägter Begriff, der im Zuge der Markenrechtsreform Mitte der 90er Jahre durch den Begriff "Marke" ersetzt wurde. Beide Begriffe werden heute synonym verwendet.

Dem Markengesetz (MarkenG) zufolge versteht man unter einer Marke die Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens mit dem Ziel, dass sich diese von den Waren bzw. Dienstleistungen anderer Unternehmen unterscheiden (Herkunftsfunktion).

Ursprünglich hervorgegangen ist der Begriff Marke aus dem mittelhochdeutschen Wort "marc", das für "Grenze, Grenzland oder -linie" steht und dem französischen Kaufmannsbegriff "marque", was so viel bedeutet wie "auf einer Ware angebrachtes Zeichen"

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